Die ambulanten Hilfen gehen individuell auf die Entwicklungsbedürfnisse
des Kindes / Jugendlichen bzw. der Familie ein.
Im Bereich der ambulanten Hilfen bietet die Eule folgende Leistungen an:
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Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII)
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Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)
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Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§35a SGB VIII) in Form von schulischer Integrationshilfe und Förderung von SchülerInnen, die eine Dyskalkulie oder Legasthenie haben.